Wie können die Fördermittel beantragt werden?

Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln ist die Förderrichtlinie der Schütting-Stiftung. Danach können Projekte und Vorhaben gefördert werden, sofern diese ausschließlich und unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck der Stiftung dienen und insbesondere die Bildung, Wissenschaft und Forschung im Bundesland Bremen fördern.
Zweimal jährlich wird über die Vergabe von Stiftungsmitteln entschieden, in der Regel im Frühjahr (März/April) und im Herbst (September/Oktober).
Förderanträge sind schriftlich an die Schütting-Stiftung zu richten und müssen folgende Pflichtbestandteile enthalten:
  • Benennung des Antragstellers und der handelnden Personen,
  • aussagefähige Projektbeschreibung und insbesondere Darstellung des Projektziels,
  • Wirtschaftsplan, dem die zu erwartenden Kosten der Maßnahme, erforderliche Investitionen und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme über den Förderzeitraum, längstens für den Zeitraum von fünf Jahren, zu entnehmen ist,
  • die beantragte Förderungshöhe durch die Schütting-Stiftung,
  • Erklärung des Antragstellers zur verbindlichen Anerkennung der Förderrichtlinie,
  • ggf. die Kopie des Freistellungsbescheides im Falle § 2 Abs.1 Fördergrundsätze.
Zur Vereinheitlichung und Objektivierung soll für die Antragstellung das dafür vorgesehene Formblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB) verwendet werden.