Vergabe von Stiftungsmitteln

Zweimal jährlich wird über die Vergabe von Stiftungsmitteln entschieden, in der Regel im Frühjahr (März/April) und im Herbst (September/Oktober).
Über die Anträge zur Gewährung von Fördermitteln befindet bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Euro der Stiftungsvorstand, darüber hinaus der Stiftungsrat.
Zweimal jährlich wird über die Vergabe von Stiftungsmitteln entschieden, in der Regel im Frühjahr (März/April) und im Herbst (September/Oktober). Die diesjährige Herbstsitzung findet am 15. September 2025 statt. Förderanträge können bis spätestens zum 15. August 2025 eingereicht werden. Im Nachgang eingereichte Anträge werden für die Sitzung am 15. September 2025 nicht mehr berücksichtigt.