Vergabe von Stiftungsmitteln
Zweimal jährlich wird über die Vergabe von Stiftungsmitteln entschieden, in der Regel im Frühjahr (März/April) und im Herbst (September/Oktober).
Über die Anträge zur Gewährung von Fördermitteln befindet bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Euro der Stiftungsvorstand, darüber hinaus der Stiftungsrat.
Zweimal jährlich wird über die Vergabe von Stiftungsmitteln entschieden, in der Regel im Frühjahr (März/April) und im Herbst (September/Oktober). Die nächste Sitzung findet am 14. September 2026 statt. Förderanträge können bis spätestens 4 Wochen vor der Sitzung eingereicht werden.
