Vergabe von Stiftungsmitteln
Zweimal jährlich wird über die Vergabe von Stiftungsmitteln entschieden, in der Regel im Frühjahr (März/April) und im Herbst (September/Oktober).
Über die Anträge zur Gewährung von Fördermitteln befindet bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Euro der Stiftungsvorstand, darüber hinaus der Stiftungsrat.